Lärmmessstelle
Die Lärmmessstelle 1 der Bundeswehr unterstützt die Wehrbereichsverwaltungen (öffentlich-rechtliche Aufsicht der Bundeswehr) durch Messungen von Geräuschpegeln und Erschütterungen nach dem Bundes-Immissions-Schutzgesetz (BlmSchG).
Auch andere Stellen innerhalb der Bundeswehr können die Messtrupps anfordern.
Personell und materiell ist die Lärmmessstelle (LMSt) ausgestattet nach der "Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI)", vergleichbar mit den Ländermessstellen.
Aufgaben der Lärmmessstelle
- Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen z. B. Truppenübungsplätzen, Standortschießanlagen, Kasernen
- Messungen aus besonderem Anlass z. B.:
- bei Lärmbeschwerden
- bei wesentlichen Änderungen der Betriebsweise
- bei baulichen Veränderungen in der Liegenschaft
- beim Einsatz anderer Waffenarten
- Schallpegelmessungen in der Umgebung von Truppenübungsplätzen zur Verifizierung des zugehörigen Schallimmissionsplanes (SIP)
- Messen der Emissionsdaten von Waffen und Munition für die Waffendatenbank nach einem international vereinbarten Standardmessverfahren (Grundlagendaten zur Berechnung des SIP)
- Erschütterungsmessungen zur Beurteilung von Gebäudeschäden
- Erschütterungsmessungen zur Beurteilung der Auswirkungen auf den Menschen
Messausstattung

Autarke Messstelle
Das autarke Messsystem ermöglicht eine eigenständige Langzeitmessung bis zu fünf Tagen.

Akustischer Messplatz
Der akustische Messplatz beinhaltet einen Schallanalysator, einen Auswertelaptop mit spezieller Software zur Ermittlung der Schießgeräusche und ein Modul zur Erfassung der Wetterdaten.

Auswertesystem
Die im Labor befindliche Auswerteeinheit ermöglicht die nachträgliche Bearbeitung der gemessenen Schallpegel, z. B.:
- Spektralanalyse
- Tonhaltigkeitsanalyse
- Bewertung nach "Technische Anweisung Lärm (TA-Lärm)"
- Grafische und numerische Darstellung von Pegelzeitverläufen
- Dokumentation der Messergebnisse
- Datensicherung

Erschütterungsmesssystem
Messen und Bewerten von Schwingungen, die durch Sprengungen oder Panzerfahrten verursacht werden. Daraus sind die Einwirkungen der Erschütterungen auf Menschen und bauliche Anlagen gemäß DIN-Vorschriften zu ermitteln.
Lärm-Auswertestelle
Die Aufgaben der Lärm-Auswertestelle umfassen
- die Berechnung der Schallimmissionspläne (SIP) für die Truppenübungsplätze der Bundeswehr,
- die Erarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen zu Problemen im Immissionsschutz,
- die Erstellung von Lärmprognosen,
- die Bewertung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen der Bundeswehr,
- die Auswertung der Emissionsdaten von Waffen und Munition als Ausgangsdaten für das Prognoseverfahren sowie
- das Führen eines zentralen Archivs für alle Messberichte, Gutachten, Mess- und Auswerteverfahren, Gesetze, Vorschriften und Normen
