Die Fachinformationsstelle im BWB
Die Fachinformationsstelle des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (FISt BWB) hat die Aufgabe, für seine Nutzer dienstlich benötigte Fachinformationen aus allen Wissensgebieten zu erwerben, zu erschließen, zu archivieren, zu vermitteln und bereitzustellen.
Sie verfügt über einen umfassenden Bestand an Fachliteratur und befindet sich in Koblenz am Hauptsitz des BWB, dem sie organisatorisch zugehört.
Öffnungszeiten Lesesaal:
Mo-Do : 8:15 Uhr -16:00 Uhr
Fr: 8:15 Uhr -13:45 Uhr
Anschrift
Fachinformationsstelle
im Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
Zentrale Ansprechstelle
Tel.: +49 261 400-5127
Fax: +49 261 400-5163
Zur Geschichte der Fachinformationsstelle BWB
Die Wehrtechnische Bibliothek beim BWB und die Technische Informations- und Dokumentationsstelle des BWB wurden 1993 organisatorisch zur Fachinformationsstelle BWB (FISt BWB) zusammengeschlossen.
Nach Auflösung des Wehrtechnischen Studienbeauftragten der Bundeswehr (WSB) 1995 wurden zusätzlich die Aufgaben der Informations- und Dokumentationsstelle des WSB übernommen.
Im Jahre 2001 ist die Vorschriftenstelle des BWB in die Fachinformationsstelle integriert worden.
Die FISt BWB deckt den Informationsbedarf von ca. 10.000 Nutzern.
Bestand der FISt BWB
Der derzeitige Literaturbestand stellt sich wie folgt dar:
- 380.000 Bände Graue Literatur, z.B. Erprobungsberichte, Berichte aus Forschung und Technologie
- 20.000 Bände Buchhandelsliteratur
- 350 laufend gehaltene Zeitschriften
Er hat die Schwerpunkte
- Wehrtechnik
- Verteidigungswirtschaft
Nutzerkreis der FISt BWB
- Amtsangehörige des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) und des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw)
- Vertragspartner des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung und des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-AmtBw)
- Amtsangehörige des Bundessprachenamtes (BSprA - SMD8)
- Alle Bibliotheken, die zum Leihverkehr zugelassen sind
- Andere Interessenten ( z.B. Schüler und Studenten) nach telefonischer Anmeldung und Vorlage des Personalausweises (keine Ausleihe möglich):
- Kopiermöglichkeit im Rahmen des Urheberrechtes

