Einstellungsvoraussetzungen
Mit Ihrer Ausbildung als Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur (FH) oder einem Bachelorabschluss in einem anerkannten Studiengang haben Sie die Möglichkeit, Beamtin/Beamter im gehobenen technischen Dienst zu werden. Sie müssen dazu allerdings
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein,
- bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates einzustehen,
- persönlich und fachlich für die Aufgabe geeignet sein,
- die Einstellungsaltershöchstgrenze (grundsätzlich Vollendung des 32. Lebensjahres) nicht überschreiten
- Die Einstellungsaltershöchstgrenze wird verlängert:
- für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % bzw. Gleichgestellte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahr
- beim Vorliegen von Betreuungszeiten (im Rahmen von Sonderurlaub):
z.B. Erziehungsurlaub, häusliche Pflege eines Angehörigen - für Soldaten auf Zeit ohne Altersbegrenzung, wenn die Bewerbung (SaZ mindestens 12 Jahre) innerhalb 6 Monate nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.
- Die Einstellungsaltershöchstgrenze wird verlängert:
Welche Chancen Sie mit Ihrem Studienabschluss haben, erfahren Sie beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz. Dorthin werden Sie nach Ihrer Bewerbung zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
