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Einstellungsvoraussetzungen

Mit Ihrer Ausbildung als Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur (FH) oder einem Bachelorabschluss in einem anerkannten Studiengang haben Sie die Möglichkeit, Beamtin/Beamter im gehobenen technischen Dienst zu werden. Sie müssen dazu allerdings

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein,
  • bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates einzustehen,
  • persönlich und fachlich für die Aufgabe geeignet sein,
  • die Einstellungsaltershöchstgrenze (grundsätzlich Vollendung des 32. Lebensjahres) nicht überschreiten

    • Die Einstellungsaltershöchstgrenze wird verlängert:

      • für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % bzw. Gleichgestellte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahr
      • beim Vorliegen von Betreuungszeiten (im Rahmen von Sonderurlaub):
        z.B. Erziehungsurlaub, häusliche Pflege eines Angehörigen
      • für Soldaten auf Zeit ohne Altersbegrenzung, wenn die Bewerbung (SaZ mindestens 12 Jahre) innerhalb 6 Monate nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.

      Welche Chancen Sie mit Ihrem Studienabschluss haben, erfahren Sie beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz. Dorthin werden Sie nach Ihrer Bewerbung zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

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      Stand vom 21.04.2006

      http://www.bwb.org