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Einstellungsvoraussetzungen

Mit Ihrer Ausbildung als Facharbeiterin/Facharbeiter, Meisterin/Meister oder Technikerin/Techniker haben Sie die Möglichkeit, Beamtin/Beamter im mittleren technischen Dienst zu werden. Sie müssen allerdings

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein,
  • Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • persönlich und fachlich für die Aufgabe geeignet sein.

Sie dürfen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst höchstens 31, als schwerbehinderter Mensch / Gleichgestellter höchstens 39 Jahre alt sein. Dem Höchstalter ist bei Bewerberinnen/Bewerbern, die wegen Betreuung (z. B. Erziehungsurlaub) mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung abgesehen haben, je Kind ein Zeitraum von 3 Jahren bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren hinzuzurechnen.

Die Höchstaltersgrenzen gelten nicht für Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 12 Jahren und mehr mit Eingliederungs-/Zulassungsschein, oder für Soldaten, die sich nach einer Wehrdienstzeit von 12 und mehr Jahren bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben.

Welche Chancen Sie mit Ihrer Berufsausbildung haben, erfahren Sie beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz. Dorthin werden Sie nach Ihrer Bewerbung zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

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Stand vom 21.04.2006

http://www.bwb.org