Logo Bundeswehr

Sie sind hier: StartseiteKarriereIhre Vorbildung stellt WeichenHaupt-/RealschuleLaufbahn des mittleren nichttechnischen VerwaltungsdienstesEinstellungsvoraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

Zur Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes können Sie zugelassen werden, wenn Sie

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind,
  • bereit sind, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • persönlich und fachlich für die Aufgabe geeignet sind,
  • am Tage der Einstellung höchstens 31 Jahre alt sind (für Schwerbehinderte beträgt die Altersgrenze 39 Jahre). Diese Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und für ehemalige Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von 12 und mehr Jahren, die sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung ihres Wehrdienstverhältnisses um Einstellung beworben haben.

nach oben

Besondere Einstellungsvoraussetzungen

Als Bewerber müssen Sie

  • den Abschluss einer Realschule oder
  • den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. erfolgreicher Abschluss einer Verwaltungs-, Bank- oder kaufmännischen Lehre oder eines anderen Lehrberufes, der nach Art, Umfang und Zielsetzung als vergleichbar anzusehen ist, z.B. Lehre beim Steuerberater, Rechtsanwalt) oder
  • eine für die Laufbahn geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
  • einen gleichwertigen Bildungsstand

nachweisen.

nach oben


Stand vom 15.11.2005

http://www.bwb.org