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Einstellungsvoraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen

Als Beamter/Beamtin können Sie eingestellt werden, wenn Sie

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind,
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • persönlich und fachlich für die Aufgaben geeignet erscheinen und
  • bei der Einstellung das 32. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 40. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.

Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt; bei gleicher Eignung werden sie bevorzugt berücksichtigt.

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Besondere Einstellungsvoraussetzungen

Sie müssen außerdem als Vorbildung

  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die Fachhochschulreife,
  • eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
  • einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand

mitbringen.

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Stand vom 19.12.2005

http://www.bwb.org