Einstellungsvoraussetzungen
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Als Beamter/Beamtin können Sie eingestellt werden, wenn Sie
- Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind,
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
- persönlich und fachlich für die Aufgaben geeignet erscheinen und
- bei der Einstellung das 32. Lebensjahr (bei Schwerbehinderung das 40. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.
Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt; bei gleicher Eignung werden sie bevorzugt berücksichtigt.
Besondere Einstellungsvoraussetzungen
Sie müssen außerdem als Vorbildung
- die allgemeine Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife,
- eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder
- einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
mitbringen.
