Einstellungsvoraussetzungen
Neben den bereits genannten Zugangskriterien für den höheren technischen Dienst bestehen zusätzlich folgende Bedingungen. Sie müssen/dürfen:
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein,
- bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates einzustehen,
- persönlich und fachlich für die Aufgabe geeignet sein,
- die Einstellungsaltershöchstgrenze nicht überschreiten:
- grundsätzlich Vollendung 32. Lebensjahr
- Die Einstellungsaltershöchstgrenze wird verlängert:
- für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % bzw. Gleichgestellte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahr
- beim Vorliegen von Betreuungszeiten (im Rahmen von Sonderurlaub):
z.B. Erziehungsurlaub, häusliche Pflege eines Angehörigen - für Soldaten auf Zeit ohne Altersbegrenzung, wenn die Bewerbung (SaZ mindestens 12 Jahre) innerhalb 6 Monate nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.
