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Einstellungsvoraussetzungen

Neben den bereits genannten Zugangskriterien für den höheren technischen Dienst bestehen zusätzlich folgende Bedingungen. Sie müssen/dürfen:

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein,
  • bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates einzustehen,
  • persönlich und fachlich für die Aufgabe geeignet sein,
  • die Einstellungsaltershöchstgrenze nicht überschreiten:

    • grundsätzlich Vollendung 32. Lebensjahr
    • Die Einstellungsaltershöchstgrenze wird verlängert:

      • für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 % bzw. Gleichgestellte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahr
      • beim Vorliegen von Betreuungszeiten (im Rahmen von Sonderurlaub):
        z.B. Erziehungsurlaub, häusliche Pflege eines Angehörigen
      • für Soldaten auf Zeit ohne Altersbegrenzung, wenn die Bewerbung (SaZ mindestens 12 Jahre) innerhalb 6 Monate nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.

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Stand vom 21.04.2006

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