Aufgaben der FWG
Die Beauftragung der FWG mit Forschungsvorhaben geschieht jährlich durch Erlass des Forschungsprogramms. In den Programmentwurf der FWG finden Eingang
- die Anforderungen und Vorschläge der technischen und operationellen Nutzer aufgrund der jährlichen Anfrage,
- der mittelfristige Forschungsplan, der zwischen BMVg und BWB abgestimmt ist und die Felder angibt, auf denen eigene Forschungsarbeit für die Marine notwendig ist,
- das Forschungsprogramm des Vorjahres, aktualisiert mit den neuen Forschungsergebnissen,
- die Initiativvorschläge der beteiligten Wissenschaftler.
Der Programmentwurf berücksichtigt außerdem fachliche und organisatorische Erfordernisse wie Dringlichkeit, Verfügbarkeit von Fachpersonal, Kosten, Zeitbedarf, Status der technischen Vorklärung und Ressourcenaufteilung auf die Schwerpunktgebiete. Weitere Kriterien sind das Potenzial zur gegenseitigen Unterstützung durch interne und externe Kooperation, die Wirtschaftlichkeit durch Mehrfachnutzung der Daten und Ergebnisse und der fachliche Zusammenhang des Forschungsprogramms. Entscheidend für die Auswahl der Vorhaben ist die Frage, ob die angestrebte Lösung innerhalb der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Aussicht auf Verwirklichung für die technische oder operationelle Anwendung hat.
Der Entwurf des Forschungsprogramms wird vor Jahresende mit Vertretern des BMVg, der Marine und des BWB diskutiert und überarbeitet, bevor er für das kommende Jahr in Kraft gesetzt wird. Der wissenschaftliche Jahresbericht erscheint im ersten Quartal des Folgejahres. Er ist Rechenschaftsbericht und damit Gegenstück zum Forschungsprogramm.
Darüber hinaus informiert die FWG alle zwei Jahre den Anwenderbereich über ihre Forschungsarbeit mit einer Präsentation der Vorhaben und Ergebnisse und ermöglicht dadurch den direkten Dialog zwischen Forschung und Anwendung.
